Verkehrsteilnehmer, die trotz Gips-Bandagen auf
Auto, Motorrad oder Fahrrad nicht verzichten wollen, riskieren laut
den Rechtsexperten der ARAG bei schuldhaft verursachtem Unfall ihren
Versicherungsschutz.
Solche
"Handicap-Fahrten" seien als grob fahrlässig zu werten und
verletzten den Grundsatz der Fahrererlaubnisverordnung, dass "am
Verkehr nur teilnehmen darf, wer Vorsorge trifft, dass andere nicht
gefährdet werden".
Zwar sei es möglich, so die ARAG, mit einem Gips am linken Bein ein
Automatikfahrzeug zu lenken. Dennoch sollte sich der Fahrer vor dem
Start bewusst sein, dass er nur eingeschränkt bewegungsfähig ist und
damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann.
Verantwortungsbewusster sei in solchen Fällen ein Umstieg auf
öffentliche Verkehrsmittel. (kt)